dein-printshop.ch ist ein kommerzielles Angebot der Firma Legge ButtonMania.
1. Allgeimeine Bestimmungen, Abwehrklausel und Geltungsbereich
1.1.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend auch als "AGB" bezeichnet) von
Legge ButtonMania
Marchbachstrasse 31
CH-4107 Ettingen
Telefon +41 (0)76 761 23 10
eMail info@dein-printshop.ch
gelten für sämtliche zwischen Legge ButtonMania und dem Kunden abgeschlossenen Verträge.
1.2.
Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird durch Legge ButtonMania ausdrücklich und in Schriftform zugestimmt. Durch Erteilung eines Auftrages gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden genehmigt, auch für künftige Aufträge.
1.3.
Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.4.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.5.
Als Unternehmer im Sinne der vorliegenden AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft anzusehen, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.6.
In diesen AGB werden Kunden, die im obigen Sinne als Verbraucher einzuordnen sind auch nur als "Verbraucher" bezeichnet und Kunden die im obigen Sinne als Unternehmer einzuordnen sind auch nur als "Unternehmer" bezeichnet. Erfolgt in diesen AGB die Bezeichnung als "Kunden" bzw. als "Käufer", bezieht sich die Regelung sowohl auf Verbraucher als auch auf Unternehmer.
2. Vertragsschluss
2.1.
Durch die Betätigung des "Kostenpflichtig Bestellen"-Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab (im Folgenden als Bestellung bezeichnet).
2.2.
Der Zugang der Bestellung wird Legge ButtonMania dem Kunden gegenüber bestätigen (im Folgenden als Bestätigungsmail bezeichnet). Insoweit handelt es sich jedoch nicht um die Annahme der Bestellung; diese kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Die Annahme kann in Text-, Schriftform oder durch Zusendung der bestellten Ware erfolgen. Durch den Zugang der Annahme beim Kunden kommt der Vertrag rechtsverbindlich zu Stande. Der Kunde ist an von der Legge ButtonMania noch nicht angenommene Bestellungen drei Werktage nach Absendung gebunden. Die Legge ButtonMania ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Massgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme der Legge ButtonMania dem Kunden zugehen.
3. Preise, Preisbestandteile, Liefer- und Versandkosten
3.1.
Die auf den Produktseiten genannten Preise verrechnen wir ohne Mehrwertsteuer. Die MwSt. von 7,7% entfällt, da wir noch nicht MwSt.-pflichtig sind.
3.2.
Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise exkl. Fracht, Porto und Versicherung. Es fallen daher bei der Versendung der Waren zusätzliche Liefer- und Versandkosten an, die jeweils im Warenkorb ersichtlich sind.
3.3.
Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift bei der Bestellung angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen - etwa erneut anfallende Versandkosten oder Kosten für Rücklastschriften -, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
3.4.
Die Legge ButtonMania ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Bei Erbringung einer Teilleistung auf Veranlassung der Legge ButtonMania entstehen keine zusätzlichen Versandkosten. Zusätzliche Versandkosten werden nur erhoben, wenn die Teillieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt.
3.5.
Der sich aus der Bestellung des Kunden ergebende Gesamtpreis sowie gegebenenfalls Fracht, Porto und Versicherung ist zum einen vor dem Abschicken der Bestellung auf dem Bildschirm abgebildet und kann vom Kunden gespeichert und bzw. oder (soweit der Kunde über einen angeschlossenen Drucker verfügt) gedruckt werden, indem er in seinem Browser den Menüpunkt "Datei" und dann zum Speichern die Funktion "Speichern" und bzw. oder zum Drucken "Drucken" anklickt und ist zum anderen nach der Bestellung aus der Bestätigungsmail ersichtlich.
4. Zahlung
4.1.
Der Kunde kann die Zahlung per Vorauskasse, auf Rechnung, PostFinance Card, PostFinance E-Finance, PayPal, VISA oder Mastercard vornehmen.
4.2.
Die sich aus der Bestellung des Kunden ergebende Zahlungsweise ist zum einen vor dem Abschicken der Bestellung auf dem Bildschirm abgebildet und kann vom Kunden gespeichert und bzw. oder (soweit der Kunde über einen angeschlossenen Drucker verfügt) gedruckt werden, indem er in seinem Browser den Menüpunkt "Datei" und dann zum Speichern die Funktion "Speichern" und bzw. oder zum Drucken "Drucken" anklickt und ist zum anderen nach der Bestellung aus der Bestätigungsmail ersichtlich.
5. Aufrechnung, Mängelrügen, Gegenansprüche und Zurückbehaltung des Kunden
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Legge ButtonMania anerkannt wurden oder unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis jedoch berechtigt.
6. Lieferung, Selbstbelieferungs- und Eigentumsvorbehalt der Legge ButtonMania sowie Nachfrist des Kunden
6.1.
Legge ButtonMania liefert im Moment nur an Lieferadressen innerhalb der Schweiz und Liechtenstein.
6.2.
Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift bei der Bestellung angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen - etwa erneut anfallende Versandkosten oder Kosten für Rücklastschriften -, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
6.3.
Die Legge ButtonMania ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Bei Erbringung einer Teilleistung auf Veranlassung der Legge ButtonMania entstehen keine zusätzlichen Versandkosten. Zusätzliche Versandkosten werden nur erhoben, wenn die Teillieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt.
6.4.
Ein Beschaffungsrisiko übernimmt Legge ButtonMania nicht. Der Vertragsschluss erfolgt daher unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemässer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Die Verantwortlichkeit von Legge ButtonMania für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. D.h. dass der Vorbehalt insbesondere nicht für den Fall gilt, dass die Legge ButtonMania die Störung der Zulieferung z.B. deshalb selbst zu vertreten hat, weil sie es unterliess, die betreffende Ware rechtzeitig durch ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft einzukaufen. Ebenso werden kurzfristige Lieferstörungen des Zulieferers nicht von diesem Vorbehalt erfasst. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird Legge ButtonMania den Kunden unverzüglich informieren; der Vorbehalt ist durch die Legge ButtonMania durch die Erklärung eines Rücktritts gegenüber dem Kunden auszuüben; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
6.4.1.
Die gelieferte oder übergebene Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum der Legge ButtonMania. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält - insbesondere sofern er mit der Zahlung der geschuldeten Entgeltforderung in Verzug gekommen ist -, hat die Legge ButtonMania das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem sie eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Sofern die Legge ButtonMania die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn die Legge ButtonMania die Vorbehaltsware pfändet. Von der Legge ButtonMania zurückgenommene Vorbehaltsware darf die Legge ButtonMania verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde der Legge ButtonMania schuldet, nachdem die Legge ButtonMania einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.
6.4.2.
Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.
6.4.3.
Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum der Legge ButtonMania hinweisen und muss die Legge ButtonMania unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit die Legge ButtonMania ihrer Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die der Legge ButtonMania in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
6.5.
Sollte die Legge ButtonMania einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat der Kunde der Legge ButtonMania eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.
6.6.
Die sich aus der Bestellung des Kunden ergebende Lieferungsart bzw. das Angebot des Kunden die Ware, nach Terminvereinbarung in Textform, gegen Barzahlung abzuholen, ist zum einen vor dem Abschicken der Bestellung auf dem Bildschirm abgebildet und kann vom Kunden gespeichert und bzw. oder (soweit der Kunde über einen angeschlossenen Drucker verfügt) gedruckt werden, indem er in seinem Browser den Menüpunkt "Datei" und dann zum Speichern die Funktion "Speichern" und bzw. oder zum Drucken "Drucken" anklickt und ist zum anderen nach der Bestellung aus der Bestätigungsmail ersichtlich.
7. Rechte des Kunden bei Mängeln
Die Rechte des Kunden bei Mängeln auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen. Für etwaige Schadensersatzansprüche neben der Leistung und statt der Leistung gilt die Regelung der mit "Haftung der Legge ButtonMania" überschriebenen Klausel dieser AGB. Für die Nacherfüllung des Kunden, der Unternehmer ist, gelten folgende Besonderheiten: Der Kunde, der Unternehmer ist, kann zunächst nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Erklärt sich der Kunde, der Unternehmer ist, nicht darüber, welches der beiden Rechte er wählt, so können die Legge ButtonMania im hierzu eine angemessene Frist setzen. Nimmt der Kunde, der Unternehmer ist, die Wahl nicht innerhalb der Frist vor, so geht mit Ablauf der Frist das Wahlrecht auf die Legge ButtonMania über.
8. Haftung der Legge ButtonMania
8.1.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
8.2.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3.
Die Einschränkungen nach 8.1. und 8.2. in der mit "Haftung der Legge ButtonMania" überschriebenen Klausel dieser AGB gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8.4.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9. Pflichten des Kunden bzgl. seiner Vorlagen
Stellt der Kunde für seinen Auftrag einzelne und / oder mehre Embleme, Motive, Logos, Illustrationen, Fotos, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen usw. und / oder Wörter, Buchstaben, Zahlen usw. und / oder deren Kombination, zur Verfügung (im Folgenden als Kundenvorlagen bezeichnet), gilt folgendes:
9.1.
Der Kunde versichert und garantiert, dass er an den Kundenvorlagen alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte insbesondere alle Marken-, Kennzeichen- und Namensrechte innehat.
9.2.
Der Kunde versichert und garantiert, dass an den Kundenvorlagen der Auftragsausführung entgegenstehende Marken-, Kennzeichen-, Namens-, Urheber- oder sonstige Rechte Dritter nicht bestehen und dass durch die Auftragsdurchführung aufgrund der Kundenvorlagen keine Marken-, Kennzeichen-, Namens-, Urheber- oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
9.3.
Der Kunde versichert und garantiert, dass alle erforderlichen Einverständniserklärungen solcher auf den Kundenvorlagen abgebildeter Personen für die Auftragsdurchführung vorliegen und durch die Auftragsdurchführung aufgrund der Kundenvorlagen keine Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte oder Ansprüche Dritter verletzt werden.
9.4.
Der Kunde versichert und garantiert, dass durch die Auftragsdurchführung aufgrund der Kundenvorlagen kein geltendes Recht verletzt wird und insbesondere keine Strafrechtsbestände verwirklicht werden.
9.5.
Der Kunde versichert und garantiert, dass er ihm bekannt werdende Rechte und / oder Ansprüche sowie Schritte, insbesondere gerichtliche und / oder aussergerichtliche Schritte, Dritter wegen der Auftragsdurchführung aufgrund der Kundenvorlagen, insbesondere anlässlich von Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- und / oder Namensrechten an den Kundenvorlagen sowie Gesetzesverletzungen durch die Auftragsdurchführung aufgrund der Kundenvorlagen sowie Anhaltspunkte dafür unverzüglich der Legge ButtonMania mitteilt.
9.6.
Der Kunde stellt die Legge ButtonMania sowie die Rechtsnachfolger der Legge ButtonMania frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere Urheber sowie Marken-, Kennzeichen-, Namensrechtsinhabern, die gegen die Legge ButtonMania oder ihre Rechtsnachfolger wegen der Auftragsdurchführung aufgrund der Kundenvorlagen erhoben werden sollten. Die Freistellung beinhaltet auch die Rechtsverfolgung/-verteidigung durch den Kunden bzw. umfasst Vorschuss oder Ersatz der der Legge ButtonMania durch die notwendige Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehenden bzw. entstanden Kosten, soweit diese nicht von Dritten zu erstatten sind. Die Legge ButtonMania ist berechtigt, selbst geeignete Massnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter wegen der Auftragsdurchführung aufgrund der Kundenvorlagen oder zur Verfolgung ihrer Rechte wegen der Auftragsdurchführung aufgrund der Kundenvorlagen vorzunehmen. Eigene Massnahmen des Kunden hat dieser im Vorwege mit der Legge ButtonMania abzustimmen.
9.7.
Sonstige Ansprüche der Legge ButtonMania bleiben unberührt.